FAQ
Häufige Fragen im Zusammenhang mit Ausstiegen
Nein. Zweifel an der Szenezugehörigkeit sind ausreichend, um ein Informationsgespräch über den Ausstieg mit uns zu führen.
Nein. Das Informationsgespräch dient allein dazu, über unser Hilfs- und Ausstiegsangebot zu informieren. Die Entscheidung, ob unsere Hilfe in Anspruch genommen wird oder nicht, fällt erst nach dem Gespräch.
Nein. Ausstiegsbegleitung ist Einzelfallarbeit und erfordert keine Gruppensitzungen.
Es kann sich zwar jeder und jede Inhaftierte oder unter Bewährung Stehende bei uns melden. Voraussetzung ist dies aber nicht.
Auch das ist nicht notwendig. Wir sind für jeden und jede da.
Nein, wir suchen die Menschen, denen wir beim Ausstieg helfen, in ihrer Region auf.
Natürlich. Solange jemand in Niedersachsen lebt, werden wir ihm oder ihr Hilfestellung leisten. Ansonsten vermitteln wir auch gern Hilfe in anderen Bundesländern.
Nein, wir haben kein Interesse daran, dass in der Szene bekannt wird, wem wir helfen.
Nein, das gehört für uns nicht zum Ausstieg.
Nein. Nicht jeder Ausstieg zieht einen Umzug nach sich. Häufig sind Ausstiege auch ohne Umzug zu machen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass wir bei Umzügen helfen, wenn diese notwendig werden sollten.
Auf keinen Fall. Das ist kein Ziel von Ausstiegsbegleitung.
Dafür gibt es keine Vorgaben. Wir helfen sowohl denen, die sich schon Jahre in der rechtsextrem orientierten Szene aufhalten wie auch jenen, die nur kurz dabei sind.
Nein. Wir helfen unabhängig vom Alter.
Nein. Die Hilfe, die wir gewähren, ist kostenlos.